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Informationen zum Zivilkriegsdienst

Andreas arbeitet als Zivildienstleistender in einem Altenpflegeheim. Er bringt den alten Menschen das Essen, macht ihre Betten und hilft ihnen beim Anziehen und Waschen. Zeit für längere Unterhaltungen ist auf Grund der dünnen Personaldecke fast nie. Das findet Andreas zwar schade, aber es ist eben nicht zu ändern. Außerdem ist dieser Job der Preis dafür, dass er sich weigert, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten. Nein, zu lernen, wie man andere Menschen auf Kommando umbringt, ist nicht seine Sache. Dann schon lieber Zivildienst machen. Zumal das ja auch der “einzige echte Friedensdienst” ist. Aber ist er das wirklich?

Zivildienst ist Kriegsdienst!

Die Behauptung, Zivildienst ist Kriegsdienst, hört sich zunächst einmal ziemlich absurd an. Was hat denn ein Job im Altenheim mit Krieg zu tun? Nun, schon formal ist da ein gewisser Zusammenhang zu erkennen, denn als Kriegsdienstverweigerer (KDVer) erfüllst du die “Wehrpflicht”. Wie der Begriff “Wehrpflicht” besagt, beinhaltet er nicht eine allgemeine Pflicht, sich für Gemeinschaft und Staat einzusetzen, sondern er bedeutet vielmehr die Pflicht, Dienst im Rahmen der militärischen Verteidigung zu leisten. Und diese Pflicht wird von dir als KDVer auch ganz real eingefordert. Dazu haben unsere Politiker das System der sog. “Gesamtverteidigung” entwickelt. Dieses System besteht aus zwei Komponenten: Der “militärischen Verteidigung”, die von den Soldaten übernommen wird und der “zivilen Verteidigung”, für die die KDVer eingeplant sind. “Die zivile Verteidigung hält Staat, Regierung und Verwaltung funktionsfähig. Sie versorgt die Bevölkerung und die Streitkräfte mit notwendigen Gütern und Leistungen. Sie unterstützt die Streitkräfte in ihrem Verteidigungsauftrag” (Weißbuch 1983, >Zur Sicherheit der BRD<, S. 169, Hrg.: Bundesminister der Verteidigung), so das Bundeskriegsministerium. Selbstverständlich wirst du als KDVer dann nicht mit einer Waffe in der Hand an der zweiten Front kämpfen. Aber z.B. Sanitätsdienst um die Verwundeten möglichst schnell wieder fronttauglich zu machen, Kurier- und Transportdienste für die Streitkräfte oder Aufgaben im Zivilschutz, damit der Kampfwille in der Bevölkerung aufrecht erhalten bleibt und die Soldaten das Gefühl haben, dass ihre Familien zu Hause in Sicherheit sind, sind Aufgaben, ohne die ein Krieg heute nicht mehr möglich ist.

Ein Politiker im Bundestag hat dies einmal so formuliert: “Militärische Verteidigung ohne zivile Verteidigung ist sinnlos. Wie soll denn ein junger Wehrpflichtiger motiviert werden, sich für die Verteidigung unserer freiheitlichen Ordnung einzusetzen und notfalls auch tapfer zu kämpfen, wenn er weiß, dass seine Familie und die Heimat ungeschützt sind?” (FDP-Bundestagsabgeordneter Baum, zum damaligen Zeitpunkt Bundesminister des Inneren, Deutscher Bundestag, 27.6.1979, Stenografischer Bericht, S. 13034) Und damit im Krieg dann auch möglichst alles klappt, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Gesetzen geschaffen, mit denen er auch KDVer zur kriegswichtigen Aufgaben zwingen kann. So ist nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) im Krieg die Einberufung aller KDVer zum “unberfristeten Zivildienst” vorgesehen (§ 79 Nr. 1 ZDG). Auch die Notstandsverfassung sieht im sog. Arbeitssicherstellungsgesetz (ArbSichG) “für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung” ein paar Überraschungen vor. So kann “das Recht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Männern vom vollendeten Achtzehnten bis zum vollendeten fünfundsechzigsten Lebensjahr (wozu auch KDVer gehören) beschränkt werden” (§ 2 Nr. 1 ArbSichG), oder “ein Wehrpflichtiger (also auch ein KDVer) in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden” (§ 2 Nr. 2 ArbSichG). Wozu diese Maßnahmen gut sind, ist in einem Kommentar zu diesem Gesetz treffend beschrieben. Dort heißt es: “Die Bereitschaft zu arbeiten wird zwar grundsätzlich auch in einem Verteidigungsfall bestehen. Niemand kann aber die Gewähr übernehmen, dass die arbeitswilligen Arbeitskräfte gerade dort Arbeits suchen, wo sie im Interesse der Verteidigung am Nötigsten sind.” (Leder, >Recht der Arbeit<, 1967, S. 321, zitiert nach: Das deutsche Bundesrecht, 626. Lieferung – Februar 1990, Arbeitssicherstellungsgesetz, VA 21, S. 17f)

Kriegsdienstverweigerer an die Front!

Mit diesen Gesetzen zur Verplanung von KDVern für Verteidigungszwecke wurde den lange gehegten Wünschen der Kriegsplaner nachgekommen. Ihre perversen Vorstellungen über Verwendungsmöglichkeiten von KDVern im Krieg zeigen deutlich, wohin die Reise geht. So beschrieb bereits 1960 ein Regierungsrat: “Der Einsatz etwa in einem Gelände, das mit radioaktiven Strahlen verseucht ist und in dem Blindgänger liegen, ist übrigens durchaus dem Fronteinsatz gleichzusetzen. Dasselbe gilt für die Seuchenlazarette oder Verkehrseinrichtungen, die – wie die Erfahrung des letzten Krieges bewiesen hat – besonders den Tieffliegerangriffen ausgesetzt sind.” (Regierungsrat Rudolf Kreutzer, >Der Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer<, Die öffentliche Verwaltung, Jahrg. 1960, Heft 11, S. 418) 1983 formulierte der damalige Bundesgesundheitsminister Heiner Geißler dies in einem Interview so: “... Und daher kann das im Verteidigungsfall bedeuten, dass der Zivildienstleistende im Luftschutz und Feuerlöschdienst und beim Blindgängerentschärfen eingesetzt würde.” (Klaus Pokatzky, >Zivildienst – Friedensarbeit im Inneren<, Reinbek 1983, S. 167) Die alten sind also längst nicht vergessen. Die Forderung nach “Einplanung auch der Zivildienstleistenden in Mobilmachungsmaßnahmen” (CDU-Mitglied Wilfried Hasselmann in der Pressemitteilung Nr. 33/80 der CDU in Niedersachsen vom 15.02.1980) ist für die Kriegsplaner dann auch nur eine logische Konsequenz. Und tatsächlich wurden auch bereits Zivildienstleistende zur Teilnahme an NATO-Manövern einberufen! Du siehst also, der “einzig echte Friedensdienst” entpuppt sich beim näheren Betrachten als Kriegsdienst ohne Waffe!

Zivildienst ist unsozial!

Im Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes heißt es: “Zivildienstplätze dürfen nicht anerkannt werden, wenn sie nachweislich einen bisherigen Arbeitsplatz ersetzen oder die Einrichtung eines Arbeitsplatzes erübrigen sollen.” (Punkt 3.2.2 der Richtlinien für die Durchführung des § 4 ZDG in der seit 1984 gültigen Fassung) Eine klare Sache, sollte man meinen. Aber die Realität sieht anders aus. In Zeitungsartikeln sind Sätze wie z.B. “Zivildienstleistende sind unentbehrlich.” (Mannheimer Morgen, >Billige Zivis sind schwer zu ersetzen<, 8.7.1994) immer wieder zu lesen. Und es kommt nicht von ungefähr, wenn die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege wie z.B. Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Caritas oder Diakonie fast 60% aller Zivildienstplätze stellen. Der Grund liegt ganz einfach darin, “dass im Rahmen der angespannten Finanzsituation im sozialen Bereich viele soziale Einrichtungen genötigt sind, auf billige Mitarbeiter und damit auf Zivildienstleistende auszuweichen.” (Beihefte der Zeitschrift für Caritasarbeit und Caritaswissenschaft – caritas, >Zukunft des Zivildienstes<, November 1994, Heft 4, S. 9) Inzwischen wehren sich sogar Betriebsräte von Krankenhäusern und Pflegeheimen gegen die Einrichtung von Zivildienststellen, da damit die Stelleneinsparung weiter vorangetrieben und die Qualifikation des Personals immer weiter herabgesetzt wird. Du siehst also, gegenüber Schwestern und Pflegern ist der Zivildienst äußerst unsozial. Dabei haben neuere Untersuchungen ergeben, “dass es aus finanzieller Sicht keinen Grund gibt, die Zivildienstleisten nicht durch tariflich bezahlte Arbeitskräfte zu ersetzen.” (Dietmar von Boetticher, Sozialwissenschaftliche Staatsexamensarbeit, >Zivildienst und sozialer Bereich. Die Bedeutung des Zivildienstes für den sozialen Bereich und die Suche nach möglichen Alternativen vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die allgemeine Wehrpflicht<, Universität Bonn, November 1993, S. 61) Bei Abschaffung des Zivildienstes wäre es also möglich, an Stelle der Zivildienstleistenden anderen Menschen einen regulären Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Dass die Wohlfahrtsverbände lieber auf Zivildienstleistende zurückgreifen, hat einen einfachen Grund: Sie sind im Vergleich zu regulären Mitarbeitern nicht nur billige, sondern auch nahezu rechtlose Arbeitskräfte.

Zivildienst ist Zwangsdienst!

Du hast im Zivildienst keinen Rechtsanspruch, deine Stelle frei zu wählen. Praktisch ist dies zwar der Fall, da es sowieso mehr Stellen als Zivildienstleistende gibt, aber das Bundesamt für den Zivildienst kann dir eine Einberufung zu jeder x-beliebigen Stelle schicken. Während des Dienstes hast du dann die “dienstlichen Anordnungen” deiner Vorgesetzen zu befolgen (§ 30 ZDG). Soziale Arbeit wird also nach dem von den Militärs übernommenen Gehorsamsprinzip organisiert. Außerdem haben Zivildienstleistende, obwohl sie durchweg reguläre Arbeit ausführen, nicht das Recht sich gewerkschaftlich zu organisieren. Im Gegenteil, sie dürfen sich “im Dienst nicht zugunsten oder zuungunsten einer politischen Richtung betätigen” (§ 29 Abs. 1 ZDG). Unzulässige Betätigungen für eine politische Richtung sind u.a. Streik im Zivildienst, Demonstrationen, Flugblattaktionen, Agitation gegen den Bestand der Bundeswehr. Und selbst in deiner Freizeit bekommst du im Bereich der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen einen Maulkorb verpasst. Deine Meinung darfst du dort nur so lange frei äußern, wie das Zusammenleben in der Gemeinschaft nicht gestört wird (§ 29 Abs. 2 ZDG). So ist es z.B. verboten, in den dienstlichen Unterkünften Aufkleber mit der Aufschrift >Atomkraft – Nein Danke< anzubringen (Manfred Harrer, Jürgen Haberland, Zivildienstgesetz – Kommentar mit ergänzenden Vorschriften, 1992, S. 223) Solltest du dich trotzdem “unzulässig politisch betätigen”, oder einer “dienstlichen Anordnung” deine Vorgesetzen keine Folge leisten, drohen dir Disziplinarstrafen, die denen für die Soldaten der Bundeswehr z. T. wörtlich entsprechen (Ausgangsbeschränkung, Geldbuße, etc.).

Was tun?

Immer mehr Wehrpflichtige verweigern aus den genannten Gründen konsequent jeden Kriegsdienst, also auch den Zivildienst. Allerdings begehen sie damit eine Straftat (Fahnenflucht bzw. Dienstflucht), die mit maximal fünf Jahren ohne Bewährung bestraft werden kann (§ 16 WStG bzw. § 53 ZDG). Ein Strafe in dieser Höhe wurde bisher jedoch noch nie verhängt. Tatsächlich liegen die Strafen wesentlich niedriger. In manchen Fällen gibt es Geldstrafen zwischen 3.000,- und 5.000,- DM, oft gibt es Bewährungsstrafen mit drei bis sechs Monaten auf Bewährung. Haftstrafen wurden in den letzten Jahren nur selten ausgesprochen und in der Regel in höheren Instanzen in Bewährungsstrafen umgewandelt. Abgesehen davon liegt der Sinn dieser sog. >Totalen Kriegsdienstverweigerung< mit Sicherheit nicht darin, um ein möglichst geringes Strafmaß zu feilschen. Totale Kriegsdienstverweigerer zeigen, dass sie sich nicht für das möglichst perfekte Verteidigungssystem einplanen lassen, dass sie nicht bereit sind, gezwungenermaßen im Sozialbereich die Fehler einer verkehrten Sozialpolitik auszubügeln, und dass sie auch nicht das eigene Denken und politische Handeln verbieten lassen. Dabei berufen sie sich auf das verankerte Grundrecht auf Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG). Auch wenn schon einige Richter in ihren Urteilen Totalen KDVern eine Gewissensentscheidung anerkannt haben, wird das Menschenrecht auf Gewissensfreiheit immer wieder dem staatlichen Zwang nach Zugriff  auf seine BürgerInnen für ein unmenschliches Militärsystem untergeordnet. Die Annahme der drohenden Strafsanktionen bedeutet keine Unterwerfung unter den Staat und seine Politik, sondern im Gegenteil die konsequente Auseinandersetzung mit ihm. Sie bedeutet nicht das Eingeständnis der eigenen Schuld, noch die Rechtfertigung der Repression, sondern vielmehr, das Aufzeigen der eigenen Überzeugungen bis zur letzten Konsequenz und der Unfähigkeit des Gesetzes, das Gewissen zu knebeln.

Für deutsche Politiker “sind Kriege wieder führbar geworden”, wie wir etwa 1999 im Angriffskrieg der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien gesehen haben. Dagegen leisten Totale KDVer konsequenten Widerstand. Deshalb verdienen sie unsere Unterstützung und Solidarität!

 

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