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"Die Wehrpflicht gibt es ja nicht um ihrer selbst willen."
Eine Folgenabschätzung für aktuell diskutierte Wehrpflichtmodelle
von Peter Tobiassen
In der aktuellen Diskussion um die Wehrpflicht werden zurzeit Modelle mit unter-schiedlicher Wehrdienstdauer vorgestellt, die aber fast nur auf die Realisierbarkeit in der Truppe hin überprüft werden. Was bedeuten aber die unterschiedlichen Grund-wehrdienstzeiten für die Lebens- und Ausbildungsplanung der jungen Männer, den Umfang der Wehrverwaltung, den Zivildienst und für andere Ersatzdienste?
Diskutiert werden Dienstzeiten für Grundwehrdienstleistende von neun Monaten (wie bisher), sechs Monaten sowie vier oder drei Monaten. Verteidigungsminister Struck hatte die Diskussion um die Wehrpflicht eröffnet mit einem Hinweis auf den Vor-schlag des ehemaligen Heeresinspekteurs Willmann, der eine Dienstdauer von vier Monaten vorgeschlagen hat. Inzwischen deutet Minister Struck - wohl auf Druck des Heeres, das Strukturveränderungen vermeiden möchte, und des Zivildienstministeri-ums - aber an, dass er sechs Monate als geeigneter erachte.
Völlig unbeachtet bleibt bei dieser Diskussion, dass die Wehrpflicht eine "militärisch sinnvolle Funktion für die Landesverteidigung" haben muss, die nur mit einer Grundwehrdienstdauer von zehn und mehr Monaten erreicht werden kann.
Sicherheitspolitisch kann man sich an einem Streitkräfteumfang von 220.000 bis 240.000 Soldaten orientieren . Wenn die Bundeswehr eine Wehrpflichtarmee bleiben soll, dürfte eine Kombination von 210.000 Dienstposten für Zeit- und Berufssoldaten und rund 30.000 Dienstposten für Grundwehrdienstleistende vorgesehen werden. Bei einer reinen Freiwilligenarmee dürfte die Größenordnung bei 220.000 Soldatin-nen und Soldaten liegen. Diese Zahlen sind mit Blick auf die Kosten für Personal, Strukturen und Standorte realistisch. Höhere Zahlen, die in manchen Veröffentli-chungen von offizieller Seite noch genannt werden, dienen meines Erachtens zurzeit nur dazu, bestimmte neue Diskussionen zu vermeiden, insbesondere die über weite-re Standortreduzierungen.
Um keine Zweifel aufkommen zu lassen: Die Zentralstelle KDV setzt sich nach wie vor für den Wegfall der Wehrpflicht ein. Die Gewissensfreiheit der Kriegsdienstver-weigerern wird dann eingeschränkt, wenn sie zum Militärdienst gezwungen werden. Ein Wegfall der Wehrpflicht wäre somit ein großer Schritt zu mehr Gewissensfreiheit. Die Grundentscheidung der Zentralstelle KDV gegen die Wehrpflicht entbindet sie aber nicht von der Aufgabe, Erkenntnisse, die jedes Jahr in tausenden Gesprächen mit Wehrpflichtigen gewonnen werden, in die aktuelle politische Diskussion einzu-bringen.
Ich versuche eine Folgenabschätzung für die diskutierten Dienstzeiten unter der Vor-aussetzung, dass 30.000 Dienstposten für Grundwehrdienstleistende zur Verfügung gestellt werden.
Dienstdauer: 3 Monate
Ein solcher Grundwehrdienst würde außerhalb der eigentlichen Truppe in reinen Ausbildungseinheiten stattfinden, vermutlich sogar in von der sonstigen Bundeswehr getrennten Kasernen. Konkrete Arbeitsaufgaben in der Truppe können durch diese Wehrpflichtigen nicht mehr wahrgenommen werden. Die Funktion der Wehrpflicht reduziert sich auf Nachwuchswerbung und die Vermittlung von militärischen Grund-kenntnissen, an die im Verteidigungsfall angeknüpft werden kann.
Einberufen werden können vier mal 30.000 Wehrpflichtige, pro Jahr also 120.000 Mann, knapp 30 % vom Geburtsjahrgang.
Die Wehrverwaltung müsste im bisherigen Umfang erhalten bleiben, da es keinen Unterschied macht, ob ein Wehrpflichtiger für drei oder für neun Monate eingeplant und einberufen wird.
Eine Einberufung zu drei Monaten Grundwehrdienst kann zwischen Abitur im Juni und Studiumsbeginn im Oktober ohne Zeitverlust erfolgen. Anbieten würde sich auch die Verteilung der drei Monate auf zwei Abschnitte in den Semesterferien. Da es sich beim Grundwehrdienst um reine Ausbildungskurse handelt, dürften diese auch in Abschnitten durchzuführen sein. Für Wehrpflichtige mit Berufsabschluss dürfte der dreimonatige oder zweimal sechswöchige Grundwehrdienst in Absprache mit dem Arbeitgeber ohne Arbeitsplatzgefährdung relativ leicht realisierbar sein. Die bisherige wehrpflichtbedingte Arbeitslosigkeit bei unter 25-jährigen Männern würde weitge-hend wegfallen.
Zum Zivildienst werden ebenfalls rund 120.000 Kriegsdienstverweigerer für je drei Monate einberufen. Die sozialen und ökologischen Einrichtungen würden hierfür 30.000 Zivildienstplätze vorhalten, die Praktikumsplätzen gleich kämen. Auch hier wäre eine Dienstteilung in zweimal sechs Wochen möglich. Selbst wenn die Einrich-tungen keine Kosten für die per Einberufungsbescheid zugewiesenen "Praktikanten" mehr übernehmen, sondern der Bund die Kosten für die Kurzzeitzivis voll zahlt, wä-ren erhebliche Einsparungen im Bundeshaushalt möglich. Zivildienstverwaltung und Zivildienstschulen blieben aber im bisherigen Umfang nötig.
Zivildienstleistende würden keine sozialen Dienstleistungen mehr erbringen. Die Trä-ger sozialer Arbeit müssten die "Arbeitskraft Zivi" voll ersetzen. Wegen der fehlenden Anschubfinanzierung des Bundes, der die Haushaltsmittel weiter im Zivildienst bin-det, dürften nicht 70.000, sondern nur 30.000 neue Arbeitsplätze entstehen.
Zusammenfassung der Folgen bei einer dreimonatigen Dienstdauer: Wehrgerechtigkeit nicht erfüllt, geringfügig höhere Ausschöpfung als heute (knapp 30 % vom Geburtsjahrgang) Lebensplanung Wehrpflichtiger Gut integrierbar, Verringerung wehrpflichtbedingter Übergangsarbeitslosigkeit Funktion Grundwehrdienst Nachwuchswerbung, Vermittlung militärischer Grundkenntnisse Funktion Zivildienst Soziale Dienstleistungen müssen anderen Arbeitskräften übertragen werden, Zivis haben Praktikantenstatus Andere Ersatzdienste Die Mindest-Verpflichtungszeit im Zivil- und Katastrophenschutz würde auf zwei Jahre sinken. Wehr- und Zivildienstverwaltung bleiben in vollem Umfang erhalten, keine Kosteneinsparungen
Dienstdauer: 4 Monate
Ein solcher Grundwehrdienst würde ebenfalls außerhalb der eigentlichen Truppe ausschließlich in Ausbildungseinheiten stattfinden, vermutlich sogar in von der son-stigen Bundeswehr getrennten Kasernen. Konkrete Arbeitsaufgaben in der Truppe können durch diese Wehrpflichtigen nicht mehr wahrgenommen werden. Die Funkti-on der Wehrpflicht reduziert sich auf Nachwuchswerbung und die Vermittlung von militärischen Grundkenntnissen, an die im Verteidigungsfall angeknüpft werden kann.
Einberufen werden können drei mal 30.000 Wehrpflichtige, pro Jahr also 90.000 Mann, knapp 22 % vom Geburtsjahrgang.
Die Wehrverwaltung müsste im bisherigen Umfang erhalten bleiben, da es keinen Unterschied macht, ob ein Wehrpflichtiger für vier oder für neun Monate eingeplant und einberufen wird.
Vier Monate Grundwehrdienst lassen sich nicht zwischen Abitur im Juni und Studi-umsbeginn im Oktober einbauen. Für Abiturienten würde bei dieser Dienstdauer eine Übergangsarbeitslosigkeit von fünf Monaten bis zum folgenden Sommersemester und elf Monaten bis zum folgenden Wintersemester oder neun Monaten bis zum Lehrbeginn entstehen. Regelungen, die wehrdienstbedingte Wartezeiten länger sein lassen als die reine Dienstzeit, sind gesellschaftlich nicht akzeptabel und nicht zu vermitteln. Anbieten würde sich aber die Verteilung der vier Monate auf zwei Ab-schnitte, die zwischen Abitur und Studiumsaufnahme und in den Semesterferien ge-leistet werden können. Da es sich beim Grundwehrdienst um reine Ausbildungsver-anstaltungen handelt, dürften diese auch in Abschnitten durchzuführen sein. Für Wehrpflichtige mit Berufsabschluss dürfte der viermonatige oder zweimal zweimona-tige Grundwehrdienst in Absprache mit dem Arbeitgeber ohne große Arbeitsplatzge-fährdung realisierbar sein. Die bisherige wehrpflichtbedingte Arbeitslosigkeit bei unter 25-jährigen Männern würde erheblich steigen, wenn auf einer viermonatigen Dienst-leistung in einem Stück bestanden wird.
Zum Zivildienst werden ebenfalls rund 90.000 Kriegsdienstverweigerer für je vier Monate einberufen. Die sozialen und ökologischen Einrichtungen würden hierfür 30.000 Zivildienstplätze vorhalten, die Praktikumsplätzen gleich kämen. Selbst wenn die Einrichtungen keine Kosten für die "Praktikanten" mehr übernehmen, sondern der Bund die Kosten für die Kurzzeitzivis voll zahlt, wären erhebliche Einsparungen im Bundeshaushalt möglich. Zivildienstverwaltung und Zivildienstschulen blieben aber im bisherigen Umfang nötig.
Zivildienstleistende würden keine sozialen Dienstleistungen mehr erbringen. Die Trä-ger sozialer Arbeit würden die "Arbeitskraft Zivi" voll ersetzen müssen. Wegen der fehlenden Anschubfinanzierung des Bundes, der die Haushaltsmittel weiter im Zivil-dienst bindet, dürften nicht 70.000, sondern nur 30.000 neue Arbeitsplätze entste-hen.
Zusammenfassung der Folgen bei einer viermonatigen Dienstdauer: Wehrgerechtigkeit nicht erfüllt, geringfügig höhere Ausschöpfung als heute (knapp 22 % vom Geburtsjahrgang) Lebensplanung Wehrpflichtiger sehr schwierig, unter Umständen lange Wartezeiten auf nächsten Ausbildungsbeginn, deutliche Erhö-hung wehrpflichtbedingter Übergangsarbeitslosigkeit Funktion Grundwehrdienst Nachwuchswerbung, Vermittlung militärischer Grundkenntnisse Funktion Zivildienst Soziale Dienstleistungen müssen anderen Arbeitskräften übertragen werden, Zivis haben Praktikantenstatus Andere Ersatzdienste Die Mindest-Verpflichtungszeit im Zivil- und Katastrophenschutz würde auf zweieinhalb Jahre sinken. Wehr- und Zivildienstverwaltung bleiben in vollem Umfang erhalten, keine Kosteneinsparungen
Dienstdauer: 6 Monate
Die Weizsäcker-Kommission hat das Wehrpflichtmodell mit sechs Monaten Wehr-dienstdauer ausführlich geprüft und festgestellt, dass mit diesem Auswahlwehr-pflichtmodell die von der Kommission angelegten Kriterien (genügend Einsatzkräfte, angemessene Grundorganisation, ausreichendes Reservistenpotenzial und Finan-zierbarkeit) erfüllt werden. Allerdings wurde es nicht empfohlen, weil es keine "aus-reichende Grundlage für die militärische Nutzbarkeit der Wehrpflichtigen bietet" . Bei Einführung dieses Modells dürfte die Diskussion um die Sinnhaftigkeit der Wehr-pflicht erst richtig losgehen, wenn die einberufenen Männer fachlich fundiert nachle-sen können, dass die militärische Relevanz ihres Dienstes eigentlich nicht gegeben, mindestens aber fraglich ist.
Ein solcher Grundwehrdienst würde wie bisher in die Truppe integriert sein, also in einer Kombination von Ausbildungseinheiten und Truppenverwendung stattfinden. Allerdings könnten konkrete Arbeitsaufgaben in der Truppe durch diese Wehrpflichti-gen nicht mehr wahrgenommen werden. Sie wären dort für wenige Wochen eine Art Praktikanten, die Arbeitszeiten der Zeit- und Berufssoldaten binden. Die Funktion der Wehrpflicht würde sich auch bei dieser Dienstdauer auf Nachwuchswerbung reduzie-ren und auf die Vermittlung militärischer Grundkenntnissen, an die im Verteidi-gungsfall angeknüpft werden kann.
Einberufen werden können zwei mal 30.000 Wehrpflichtige, pro Jahr also 60.000 Mann, knapp 15 % vom Geburtsjahrgang. (Vermutlich wird in der aktuellen Diskussi-on behauptet, es sollten - wie bei der Neuausrichtung der Bundeswehr im Jahr 2000 geplant - gut 50.000 Plätze vorgehalten werden. Dann wären 100.000 Einberufun-gen möglich. Das würde aber die Zahl der benötigten Ausbilder deutlich erhöhen, so dass noch mehr Zeit- und Berufssoldaten als heute durch die Grundwehrdienstlei-stende gebunden wären. Diese würden gleichzeitig bei den Einsatzkräften fehlen.)
Die Wehrverwaltung könnte - bei 60.000 Einberufungen - geringfügig verkleinert werden. Dafür wären insbesondere auch veränderte Rahmenbedingungen bei der Dauer der Verfügbarkeit (Einberufungsentscheidung im Zusammenhang mit der Mu-sterung) nötig und aus der Sicht der betroffenen Wehrpflichtigen wünschenwert.
Sechs Monate Grundwehrdienst lassen sich nicht zwischen Abitur im Juni und Studi-umsbeginn im Oktober einbauen. Für Abiturienten würde bei dieser Dienstdauer eine Übergangsarbeitslosigkeit von drei Monaten bis zum folgenden Sommersemester und neun Monaten bis zum folgenden Wintersemester sowie sieben Monate bis zum nächsten Lehrbeginn ergeben. Da die überwiegende Zahl der Studiengänge nur zum Wintersemester beginnt, dürften neun Monate Wartezeit die Regel sein. Regelungen, die wehrdienstbedingte Wartezeiten länger sein lässt als die reine Dienstzeit, sind gesellschaftlich nicht akzeptabel und nicht zu vermitteln.
Anbieten würde sich auch hier die Verteilung der sechs Monate auf zwei oder drei Abschnitte, die zwischen Abitur und Studiumsaufnahme und in den Semesterferien geleistet werden können. Ob das in der Truppe realisierbar ist, ist nach den Erfah-rungen mit dem bisherigen geteilten Dienst fraglich. Für Wehrpflichtige mit Berufsab-schluss dürfte der sechsmonatige Grundwehrdienst ähnliche Probleme wie der bis-herige neunmonatige Wehrdienst bereiten. Eine sechsmonatige Arbeitsunterbre-chung ist für Arbeitgeber gleichermaßen schwierig wie eine neunmonatige Unterbre-chung. Die bisherige wehrpflichtbedingte Arbeitslosigkeit bei unter 25-jährigen Män-nern dürfte erheblich steigen, da zu den heutigen Schwierigkeiten längere Über-gangsarbeitslosigkeiten hinzukommen.
Zum Zivildienst werden ebenfalls rund 60.000 Kriegsdienstverweigerer für je sechs Monate einberufen. Die sozialen und ökologischen Einrichtungen würden hierfür 30.000 Zivildienstplätze vorhalten. Im Zivildienst könnten dann nur noch technische Dienste angeboten werden. Zivildienstplätze in der Pflege und unmittelbaren Perso-nenbetreuung würden wegfallen. An dieser Stelle wären Konversionsleistungen nötig und auch möglich. Zivildienstverwaltung und Zivildienstschulen wären in einem ge-ringfügig geringeren Umfang nötig.
Zivildienstleistende würden nur noch mittelbare soziale Dienstleistungen erbringen. Die Träger sozialer Arbeit würden die "Arbeitskraft Zivi" im Pflegebereich ersetzen müssen.
Zusammenfassung der Folgen bei einer sechsmonatigen Dienstdauer: Wehrgerechtigkeit nicht erfüllt, deutlich geringere Ausschöpfung als heute (knapp 15 % vom Geburtsjahrgang) - Über-gang zur Auswahlwehrpflicht Lebensplanung Wehrpflichtiger sehr schwierig, unter Umständen lange Wartezeiten auf nächsten Ausbildungsbeginn, deutliche Erhö-hung wehrpflichtbedingter Übergangsarbeitslosigkeit Funktion Grundwehrdienst Nachwuchswerbung, Vermittlung militärischer Grundkenntnisse Funktion Zivildienst Unmittelbare soziale Dienstleistungen müssen anderen Arbeitskräften übertragen werden, Zivis wer-den nur noch bei einfachen technischen Diensten eingesetzt Andere Ersatzdienste Die Mindest-Verpflichtungszeit im Zivil- und Katastrophenschutz würde auf vier Jahre sinken. Wehr- und Zivildienstverwaltung geringfügig verkleinert und damit nur geringe Kosteneinsparungen möglich
Dienstdauer: 9 Monate
Das heute praktizierte Wehrpflichtmodell hat sich in der Praxis (zeitliche Dauer und Umfang 50.000 bis 70.000 Dienstposten) nicht bewährt. Wer anderes behauptet, leugnet die heutige Diskussion, die Verteidigungsminister Struck vor einigen Wochen in Gang gesetzt hat. Etwas anderes gilt möglicherweise, wenn der Umfang des neunmonatigen Grundwehrdienstes auf 30.000 Dienstposten begrenzt wird. Deshalb wird auch diese Dienstdauer der Bewertung unterzogen.
Dieser Grundwehrdienst findet in die Truppe integriert statt, also in einer Kombination von Ausbildungseinheiten und Truppenverwendung. Allerdings können konkrete Ar-beitsaufgaben in der Truppe durch diese Wehrpflichtigen nur in sehr geringem Um-fang wahrgenommen werden. Die Funktion der Wehrpflicht ist auch hier schon auf Nachwuchswerbung reduziert und auf die Vermittlung von militärischen Kenntnissen, an die im Verteidigungsfall angeknüpft werden soll.
Einberufen werden können beim angestrebten Umfang von 30.000 Dienstposten 40.000 Mann, knapp 10 % vom Geburtsjahrgang. Es ist aber davon auszugehen, dass sich ein Großteil der Einberufenen freiwillig zum Grundwehrdienst melden wür-de. Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn die Grundwehrdienstleistenden von Anfang an wie "freiwillig" längerdienende Grundwehrdienstleistende - wie von der Weizsäckerkommission vorgeschlagen - bezahlt würden.
Die Wehrverwaltung könnte deutlich verkleinert werden. Das wäre insbesondere durch veränderte Rahmenbedingungen bei der Dauer der Verfügbarkeit (Einberu-fungsentscheidung im Zusammenhang mit der Musterung) zu erreichen. Hinzu kä-me, wenn überwiegend nur Freiwillige einberufen würden, ein erheblicher Rückgang bei Widersprüchen, Zurückstellungen etc.
Neun Monate Grundwehrdienst lassen sich nur zwischen Abitur im Juni und Studi-umsbeginn im April ohne Zeitverlust einbauen. Wer zum Wintersemester beginnt, muss eine Übergangsarbeitslosigkeit von sechs Monaten in Kauf nehmen. Da die überwiegende Zahl der Studiengänge nur zum Wintersemester beginnt, dürfte das die Regel sein. Bei einer beruflichen Ausbildung beträgt die Wartezeit vier Monate. Das bestehende Angebot, den Dienst in Abschnitten zu leisten, löst das Problem nicht. Offensichtlich ist es faktisch auch gar nicht gewünscht, weil es wegen der bis-herigen Bedingungen kaum wahrgenommen wird. Für Wehrpflichtige mit Berufsab-schluss ist eine neunmonatige Arbeitsunterbrechung sehr problematisch. Taugliche Männer mit noch nicht geleistetem Wehrdienst haben erhebliche Schwierigkeiten, Arbeit zu finden. Die bisherige wehrpflichtbedingte Arbeitslosigkeit dürfte auf diesen Umstand und auf die sechsmonatige Übergangsarbeitslosigkeit zurückzuführen sein .
Zum Zivildienst werden ebenfalls rund 40.000 Kriegsdienstverweigerer für je neun Monate einberufen. Auch hier dürften die Einberufenen fast ausschließlich "Freiwilli-ge" sein, die den Zivildienst ähnlich wie ein freiwilliges soziales Jahr bewusst in ihre Lebensplanung einbauen. Die sozialen und ökologischen Einrichtungen würden hierfür 30.000 Zivildienstplätze vorhalten. Im Zivildienst würden rund 60.000 Zivil-dienstplätze wegfallen. Diese dürften am ehesten dem Pflegebereich und der unmit-telbaren Personenbetreuung kommen, weil der häufige Wechsel der Mitarbeiter den betreuten Menschen auch heute schon schwer fällt. An dieser Stelle sind Konver-sionsleistungen nötig und auch möglich.
Zivildienstverwaltung und Zivildienstschulen könnten deutlich reduziert werden.
Zusammenfassung der Folgen bei einer neunmonatigen Dienstdauer: Wehrgerechtigkeit nicht erfüllt, deutlich geringere Ausschöpfung als heute (knapp 10 % vom Geburtsjahrgang), praktisch wäre das eine Auswahlwehrpflicht Lebensplanung Wehrpflichtiger sehr schwierig, lange Wartezeiten auf nächsten Ausbildungsbeginn, hohe Übergangsarbeitslosigkeit; allerdings deutliche Verbesserung zu erwarten, wenn mit 40.000 Einberufungen und besserer Bezah-lung praktisch nur noch Freiwillige einberufen würden Funktion Grundwehrdienst Nachwuchswerbung, Vermittlung militärischer Kenntnisse Funktion Zivildienst Einsatzbereiche wie bisher, vermutlich Reduzierung im Bereich unmittelbarerer Dienst am Menschen; soziale Dienstleistungen von rund 60.000 Zivildienstplätzen müssen anderen Arbeitskräften übertra-gen werden, Andere Ersatzdienste Die Mindest-Verpflichtungszeit im Zivil- und Katastrophenschutz bleibt bei sechs Jahren. Wehr- und Zivildienstverwaltung deutliche Reduzierung Dienstdauer: 12 Monate
Bisher nicht diskutiert wird die Verlängerung des Grundwehrdienstes auf 12 Monate. Wenn auf eine echte Auswahlwehrpflicht - wie von der Weizsäcker-Kommission vor-geschlagen - umgestellt werden sollte und die Grundwehrdienstleistenden von An-fang an wie freiwillig Längerdienende bezahlt werden, könnte diese Dienstdauer für beide Seiten - Truppe und Grundwehrdienstleistende - von Interesse sein.
Dieser Grundwehrdienst würde in die Truppe integriert stattfinden, also in einer Kombination von Ausbildungseinheiten und Truppenverwendung. Eine Verweildauer von knapp sechs Monaten in der Truppenverwendung böte die Möglichkeit, in dieser Zeit in Arbeitsaufgaben eingewiesen zu werden und diese eigenverantwortlich zu übernehmen. Die Funktion der Wehrpflicht ist auch hier auf Nachwuchswerbung ausgelegt und auf die Vermittlung von vertieften militärischen Kenntnissen, an die im Verteidigungsfall angeknüpft werden soll.
Einberufen werden können beim angestrebten Umfang von 30.000 Dienstposten 30.000 Mann, 7 % vom Geburtsjahrgang. Es ist aber davon auszugehen, dass sich (fast) alle Einberufenen "freiwillig" zum Grundwehrdienst melden würden. Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn sie von Anfang an wie freiwillig längerdienende Grundwehrdienstleistende bezahlt würden.
Die Wehrverwaltung könnte deutlich verkleinert werden. Das wäre insbesondere durch veränderte Rahmenbedingungen bei der Dauer der Verfügbarkeit (Einberu-fungsentscheidung im Zusammenhang mit der Musterung) zu erreichen. Hinzu kä-me, wenn praktisch nur Freiwillige einberufen würden, ein Wegfall von Widersprü-chen, Zurückstellungen etc. Der Wehrverwaltung käme die Aufgabe zu, solche Wehrpflichtigen in die Truppe zu bringen, die ein hohes Interesse an der Bundes-wehr haben und die für eine Längerverpflichtung offen sind. Pro Jahr werden derzeit rund 8.000 bis 10.000 Zeitsoldaten aus den Reihen der Wehrpflichtigen gewonnen - bei einem jährlichen Durchsatz von rund 100.000 Männern. Die rund 10.000 Zeitsol-daten könnten natürlich auch gewonnen werden, wenn auf die Einberufung von 70.000 weniger interessierter Wehrpflichtiger verzichtet wird.
Zwölf Monate Grundwehrdienst lassen sich in den Jahresrhythmus von Schu-le/Studium und beruflicher Ausbildung einbauen, ohne zusätzlichen Zeitverlust hin-nehmen zu müssen. Für Wehrpflichtige mit Berufsabschluss ist eine zwölfmonatige Arbeitsunterbrechung wie die bisherige neunmonatige ebenfalls sehr problematisch. Allerdings ist davon auszugehen, dass im Rahmen des quasi freiwilligen Wehrdien-stes dieser in die sonstige berufliche Laufbahn eingebunden wird. Männer, die ihren zivilen Arbeitsplatz behalten wollen, werden sich nicht zum freiwilligen Wehrdienst melden, Männer, die Interesse an einer Längerverpflichtung bei der Bundeswehr ha-ben, werden den Wehrdienst als Berufsneuorientierung verstehen.
Zum Zivildienst werden ebenfalls rund 30.000 Kriegsdienstverweigerer für je zwölf Monate einberufen. Auch hier dürften die Einberufenen fast ausschließlich "Freiwilli-ge" sein, die den Zivildienst ähnlich wie ein freiwilliges soziales Jahr bewusst in ihre Lebensplanung einbauen. Die sozialen und ökologischen Einrichtungen würden hierfür 30.000 Zivildienstplätze vorhalten. Zivildienstplätze würden an den Interessen der freiwilligen Zivildienstleistenden ausgerichtet werden, der Einsatz im unmittelba-ren Dienst am Menschen wegen der längeren Dienstdauer aber wieder eher möglich werden. Für rund 60.000 Zivildienstplätze wären Konversionsleistungen nötig und auch möglich. Zivildienstverwaltung und Zivildienstschulen könnten deutlich reduziert werden.
Zusammenfassung der Folgen bei einer zwölfmonatigen Dienstdauer: Wehrgerechtigkeit Diese Frage stellt sich bei einer Auswahlwehrpflicht praktisch nicht mehr. Lebensplanung Wehrpflichtiger einfach, weil die Dienstleistenden sich freiwillig melden Funktion Grundwehrdienst Nachwuchswerbung, Vermittlung vertiefter militärischer Kenntnisse, Übernahme von Arbeitsaufgaben in der Truppe Funktion Zivildienst Nachwuchswerbung für soziale Berufe; Übernahme sozialer Dienstleistungen auf rund 30.000 Plät-zen; Soziale Dienstleistungen von rund 60.000 Zivildienstplätzen müssen anderen Arbeitskräften übertragen werden Andere Ersatzdienste Die Mindest-Verpflichtungszeit im Zivil- und Katastrophenschutz bleibt bei sechs Jahren, auch hier dürften aber nur Freiwillige tätig sein. Wehr- und Zivildienstverwaltung deutliche Reduzierung möglich, bei der Wehrverwaltung Schwerpunktverlagerung auf Werbung qua-litativ geeigneter Wehrpflichtiger
Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V. Dammweg 20, 28211 Bremen Tel.: 0421/340025 Fax: 0421/3479630 E-Mail: Zentralstelle.KDV@t-online.de Internet: www.zentralstelle-kdv.de
Spendenkonto: 100 0850 bei der Sparkasse Bremen (BLZ 290 501 01)
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